Ambulante medizinische Rehabilitation
Unabhängig werden von Alkohol und anderen Konsummitteln
Sie konsumieren regelmäßig Alkohol und möchten das ändern.
Sie haben wahrscheinlich schon einiges versucht, um davon loszukommen.
Sie sind jedoch noch nicht zu einer dauerhaften Lösung gekommen.
Es ist schwer, festgefahrene Muster einer Suchtproblematik allein zu verändern. Deshalb gibt es verschiedene Behandlungsangebote für Menschen mit Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenproblemen.
Wir freuen uns, eine lebensnahe, berufs- und familienfreundliche Behandlung in Memmingen anbieten zu können: die ambulante medizinische Rehabilitiation.
Das heißt: Sie können weiterhin Ihrer Arbeit nachgehen und zuhause leben.
Für wen ist die Behandlung geeignet?
Frauen und Männer, die
- … ernsthaft etwas gegen ihren Suchtmittelkonsum unternehmen wollen.
- … nach vorbereitenden Einzel- und Gruppenberatungen in der Lage sind, abstinent zu leben.
- … bereit sind, aktiv mitzuarbeiten und regelmäßig Termine wahrzunehmen.
Wie läuft die Behandlung ab?
- Sie findet in der Beratungsstelle statt und umfasst Einzel- und Gruppengespräche (1 - 2mal wöchentlich).
- Die Dauer beträgt 12 Monate.
- In den Gruppen- und Einzelgesprächen setzen Sie sich mit dem Thema Sucht auseinander und lernen, die Zusammenhänge mit Ihrer Lebensgeschichte und Lebenssituation zu verstehen.
- Wir unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer Probleme und der Erreichung Ihrer persönlichen Ziele für ein suchtmittelfreies zufriedenes Leben.
Wer trägt die Kosten?
- Eine ambulante Entwöhnungsbehandlung ist für die Teilnehmer/innen kostenlos.
- Für die Finanzierung ist meist die Rentenversicherung zuständig. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen klären wir für Sie ab.
- Den Antrag erarbeiten wir zusammen mit Ihnen.
Wer behandelt Sie?
In unserem Team arbeiten SuchttherapeutenInnen und ein/e Facharzt/-in für Psychatrie, Psychotherapie und Allgemeinmedizin.
Tun Sie den ersten Schritt: Sprechen Sie uns telefonisch oder persönlich an.
Wir informieren und beraten Sie gern. Wir stehen unter Schweigepflicht.